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Aktuell liegt eine Störung bei uns vor. Die Details zur Störung finden Sie hier:
Bis vor kurzem lag eine Störung bei uns vor.
Ersatz von fossilen Heizungen durch neue fossilen Heizungen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die neuen gesetzlichen Vorgaben und deren Auswirkungen auf Heizsysteme und Energieeffizienz. Erfahren Sie, was sich ändert, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie die Anforderungen erfüllen können.
Kann ich meine bestehende Gasheizung weiterhin nutzen?
Ich habe eine neue Gasheizung bestellt – die Installation ist erst für Sommer 2025 geplant. Kann ich sie trotzdem einbauen lassen?
Meine Gasheizung ist defekt – was bedeutet das neue Energiegesetz für mich?
Wenn Ihre Gasheizung ersetzt werden muss, ist der Einbau einer neuen fossilen Heizung unter folgenden Bedingungen weiterhin möglich:
Die Standardlösungen (SL) 2, 3 und 5 sind 100% erneuerbar und deshalb hier nicht aufgeführt. Detaillierte Informationen zu den Standardlösungen finden Sie in der Vollzugshilfe EN 120 des Kantons. Falls Sie eine Lösung mit Biogas (SL 12) in Betracht ziehen, finden Sie weitergehende Informationen unter der nächsten Frage.
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Ich möchte die Standardlösung 12 – Biogas umsetzen. Was muss ich tun?
Was muss ich beim Heizungsersatz sonst noch beachten?